EOLARO

Nutzungsbedingungen

Stand: 5. November 2026 · Version 2026-11-05.2

Inhalt
  1. § 1 Geltungsbereich und Anbieter
  2. § 2 Leistungen
  3. § 3 Grenzen der Leistung
  4. § 4 Vertragsschluss, Organisation und Zugang
  5. § 5 Tarife, Preise und Zahlung
  6. § 6 Erstattungen
  7. § 7 Pflichten des Kunden
  8. § 8 Skripte und Integrationen
  9. § 9 Verfügbarkeit und Wartung
  10. § 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  11. § 11 Rechte
  12. § 12 Sperrung
  13. § 13 Laufzeit und Beendigung
  14. § 14 Haftung
  15. § 15 Freistellung
  16. § 16 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
  17. § 17 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung EOLARO (nachfolgend „Anwendung“) im Browser unter app.eolaro.com und als Android-App. Anbieter ist:

LSN-Studios – Leon Schneider
c/o Postflex #7697
Emsdettener Str. 10
48268 Greven
Deutschland
E-Mail: support [at] eolaro.com
Datenschutz: privacy [at] eolaro.com

(nachfolgend „Anbieter“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie vergleichbare Organisationen (nachfolgend „Kunde“). Unternehmer ist auch, wer EOLARO für seine selbstständige berufliche Tätigkeit nutzt, etwa als Freelancer, Selbstständiger oder Einzelunternehmer. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen; die anlegende Person bestätigt dies beim Anlegen der Organisation ausdrücklich (§ 4 Abs. 1).

(3) Bestellungen über Stripe. Der Bestellvorgang für bezahlte Tarife und Zusatzpakete wird über Stripe Managed Payments abgewickelt. Händler (Merchant of Record) für alle unsere Bestellungen ist Stripe, gegenüber dem Kunden unter der Marke Link („Sold through Link“; nachfolgend „Stripe“). Stripe übernimmt die Zahlungsabwicklung, die Rechnungsstellung, die Umsatzsteuer sowie Anfragen zu Zahlungen und Erstattungen. Für den Kauf gelten ergänzend die beim Bezahlvorgang angezeigten Bedingungen von Stripe bzw. Link. Die Bereitstellung der Anwendung schuldet der Anbieter nach diesen Nutzungsbedingungen.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungen

(1) Mit der Anwendung kann der Kunde die Technologien seiner Projekte – etwa Programmiersprachen, Frameworks, Datenbanken, Server-Anwendungen und Software-Pakete mit ihren Versionen – erfassen und automatisch mit öffentlichen Quellen abgleichen lassen. Die Anwendung weist auf bekannte Schwachstellen, das Ende des Supports (End of Life) und verfügbare Updates hin („Findings“), benachrichtigt nach den Einstellungen des Kunden per E-Mail oder Webhook und erstellt Berichte.

(2) Versionen können manuell gepflegt oder über Skripte und Schnittstellen automatisch übermittelt bzw. abgerufen werden. Der Anbieter stellt hierfür Beispiel-Skripte bereit.

(3) Der Funktionsumfang, die Grenzen (z. B. Zahl der Kunden, Projekte, Technologien und Mitglieder) und die Häufigkeit der Prüfungen richten sich nach dem gebuchten Tarif und den Zusatzpaketen. Maßgeblich ist die bei der Buchung in der Anwendung angezeigte Leistungsbeschreibung.

(4) Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln und Funktionen ändern, ersetzen oder entfernen, soweit der vertraglich geschuldete Kern der Leistung im gebuchten Tarif nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Anpassungen zur Behebung von Fehlern, zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben sind jederzeit zulässig.

§ 3 Grenzen der Leistung

(1) Die Anwendung ist ein unterstützendes Hilfsmittel zur Überwachung. Sie ersetzt weder ein eigenes Patch- und Schwachstellenmanagement noch Sicherheitsprüfungen wie Penetrationstests oder Code-Reviews. Die Verantwortung für die Sicherheit seiner Systeme, Anwendungen und Daten bleibt beim Kunden. Ob, wann und wie der Kunde auf ein Finding reagiert, entscheidet er selbst.

(2) Die Findings beruhen auf öffentlichen Quellen Dritter, insbesondere OSV.dev, der GitHub Advisory Database, deps.dev, endoflife.date, den KEV-Katalogen der CISA und von VulnCheck, VulnCheck NVD++, den EPSS-Werten von FIRST und Paket-Verzeichnissen. Diese Quellen können unvollständig, verspätet oder fehlerhaft sein. Schweregrade, Ausnutzungswahrscheinlichkeiten und Versionsvergleiche sind Einschätzungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Schwachstellen erkannt, rechtzeitig gemeldet oder zutreffend bewertet werden.

(3) Gemeldet wird nur, was diese Quellen veröffentlicht haben. Weitere Schwachstellen, Supportenden oder Versionen, die dort (noch) nicht erfasst sind, erkennt die Anwendung nicht. Die Anwendung prüft nicht in Echtzeit, sondern in dem Intervall des gebuchten Tarifs (höchstens stündlich, im Tarif Free täglich). Zwischen der Veröffentlichung in einer Quelle und dem Finding bzw. der Benachrichtigung vergeht daher in der Regel mindestens eine Stunde, je nach Tarif und Verfügbarkeit der Quellen auch deutlich mehr.

(4) Die Anwendung erkennt nur Technologien und Versionen, die der Kunde erfasst oder übermittelt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist der Kunde verantwortlich.

(5) Die Anwendung kann zu einem Finding einen Text für KI-Assistenten (Prompt) erzeugen. Der Anbieter übermittelt dabei keine Daten an KI-Anbieter. Nutzt der Kunde den Text in einem KI-Dienst, ist er für die Auswahl des Dienstes, die eingegebenen Daten und die Prüfung der Ergebnisse selbst verantwortlich.

(6) Die Anwendung enthält keine Rechts-, Sicherheits- oder sonstige Beratung im Einzelfall. Sie kann den Kunden bei der Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten (etwa zur Informationssicherheit) unterstützen, ersetzt deren Erfüllung aber nicht.

§ 4 Vertragsschluss, Organisation und Zugang

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in der Anwendung eine Organisation anlegt und dabei diese Nutzungsbedingungen einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung akzeptiert. Die anlegende Person bestätigt durch Ankreuzen, als Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 und nicht als Verbraucher zu handeln, für das Unternehmen bzw. die Organisation zu handeln und hierzu berechtigt zu sein. Der Anbieter speichert diese Bestätigung. Für bezahlte Tarife kommt der Kaufvertrag mit Stripe als Händler zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang auf der Bezahlseite abschließt (§ 1 Abs. 3).

(2) Jede Person kann genau einer Organisation angehören. Der Kunde kann weitere Personen als Mitglieder mit den Rollen Admin, Kundenbetreuung oder Developer hinzufügen, soweit der Tarif dies vorsieht. Handlungen der Mitglieder in der Anwendung muss sich der Kunde wie eigene zurechnen lassen. Die anlegende Person ist zunächst Inhaber der Organisation. Nur der Inhaber kann das Abo verwalten und die Organisation löschen; er kann die Inhaberschaft auf einen Admin übertragen.

(3) Die Anmeldung erfolgt über einen Einmal-Code, der an die E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds gesendet wird. Der Kunde sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Postfächer seiner Mitglieder haben, entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugang und informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.

(4) Die Angaben des Kunden müssen zutreffend sein und aktuell gehalten werden.

§ 5 Tarife, Preise und Zahlung

(1) Der Tarif Free ist kostenlos. Für die bezahlten Tarife und Zusatzpakete gelten die bei der Buchung in der Anwendung angezeigten Preise. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; den Endpreis einschließlich Umsatzsteuer zeigt Stripe bzw. die Anwendung vor jeder Bestellung an. Stripe kann den Preis in der Landeswährung des Kunden anzeigen und abrechnen. Eine kostenlose Testphase wird nicht angeboten.

(2) Bezahlte Tarife werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Zusatzpakete laufen im selben Abrechnungszeitraum wie der Tarif. Das Abonnement verlängert sich jeweils um den gebuchten Zeitraum, wenn es nicht vorher gekündigt wird. Stripe zieht die fälligen Beträge über das beim Bezahlvorgang hinterlegte Zahlungsmittel ein und stellt die Rechnungen elektronisch aus; sie werden per E-Mail versandt und sind im Kundenportal abrufbar.

(3) Änderungen. Ein Wechsel in einen höheren Tarif, das Hinzubuchen von Zusatzpaketen und ein Wechsel des Abrechnungszeitraums gelten sofort; Stripe berechnet den restlichen Zeitraum anteilig und zieht den Betrag sofort über das hinterlegte Zahlungsmittel ein. Schlägt diese Zahlung fehl, wird die Änderung nicht wirksam. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif und das Reduzieren von Zusatzpaketen gelten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; bis dahin bleiben die bisherigen Leistungen erhalten, eine anteilige Erstattung erfolgt insoweit nicht. Vor jeder kostenpflichtigen Änderung zeigt die Anwendung den Endpreis an.

(4) Kündigung. Der Kunde kann ein Abonnement jederzeit über das Kundenportal kündigen, das in der Anwendung unter Tarif & Abrechnung erreichbar ist, über link.com oder in Textform an support [at] eolaro.com. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; danach gilt der Tarif Free. Bis dahin kann der Kunde die Kündigung in der Anwendung widerrufen.

(5) Zahlungsverzug. Schlägt eine Zahlung fehl, bleiben die Leistungen zunächst erhalten und Stripe versucht die Zahlung erneut; der Kunde wird per E-Mail informiert und kann die Zahlungsart im Kundenportal ändern. Wird das Abonnement wegen Nichtzahlung beendet, gilt der Tarif Free.

(6) Grenzen nach einem Wechsel. Liegt der Kunde nach einem Wechsel oder dem Ende eines Abonnements über den Grenzen seines Tarifs, bleiben die vorhandenen Daten erhalten; neue Einträge sind erst wieder möglich, wenn die Grenzen eingehalten werden. Die Anwendung weist darauf hin.

(7) Preisänderungen für bestehende Abonnements teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach Ablauf dieser Frist. Der Kunde kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden kündigen.

§ 6 Erstattungen

(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 1 Abs. 2). Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht daher nicht.

(2) Gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, auch nicht anteilig bei Kündigung oder wenn die Anwendung nicht genutzt wird. Kündigungen und Wechsel in einen niedrigeren Tarif werden erst zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleiben die gebuchten Leistungen erhalten (§ 5 Abs. 3 und 4).

(3) In begründeten Einzelfällen kann der Anbieter nach Prüfung eine Erstattung aus Kulanz veranlassen. Voraussetzung ist ein Antrag in Textform an support [at] eolaro.com, in dem der Kunde die Gründe nachvollziehbar darlegt. Ob und in welchem Umfang erstattet wird, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen. Ein Anspruch auf eine Kulanzerstattung besteht nicht, auch nicht aus früheren Kulanzentscheidungen. Erstattungen führt Stripe über das ursprüngliche Zahlungsmittel durch; mit der Erstattung entfallen die damit bezahlten Leistungen. Einzelheiten regelt die Erstattungsrichtlinie.

(4) Unberührt bleiben gesetzliche Ansprüche, insbesondere wenn der Anbieter die geschuldete Leistung aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht erbringt, sowie Rechte, die Stripe als Händler nach zwingendem Recht oder seinen Bedingungen einräumt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Anwendung nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Der Kunde erfasst und überwacht nur Projekte, Websites und Systeme, für die er selbst berechtigt ist oder für die ihn der Berechtigte beauftragt hat. Dies gilt insbesondere für Adressen, die EOLARO im Rahmen des automatischen Abgleichs abrufen soll, und für hinterlegte Zugangsdaten.

(3) Untersagt ist insbesondere,

(4) Der Kunde gibt in Bezeichnungen von Kunden, Projekten und Technologien keine personenbezogenen Daten an, die für den Zweck nicht erforderlich sind. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO) darf er in der Anwendung nicht verarbeiten.

(5) Der Kunde behandelt Abgleich-Tokens, Site-Secrets, Webhook-Signaturschlüssel und sonstige Zugangsdaten vertraulich, speichert sie nicht in öffentlich zugänglichen Repositories oder Verzeichnissen und erneuert sie bei Verdacht auf Missbrauch.

§ 8 Skripte und Integrationen

(1) Die vom Anbieter bereitgestellten Skripte und Code-Beispiele für den automatischen Abgleich sind Vorlagen. Der Kunde prüft sie vor dem Einsatz, passt sie an seine Umgebung an und betreibt sie in eigener Verantwortung auf seinen Systemen.

(2) Im Pull-Modus ruft die Anwendung ausschließlich die vom Kunden angegebenen Adressen ab. Die Abrufe sind signiert; das Beispiel-Skript antwortet nur auf gültig signierte Anfragen. Der Kunde kann den Abruf jederzeit beenden, indem er das Skript entfernt, das Secret löscht oder in der Anwendung ein neues Token erzeugt.

(3) Für Webhooks bestimmt der Kunde die Empfänger. Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung an diese Empfänger und deren Verarbeitung ist der Kunde verantwortlich.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Anwendung mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch. Dringende Arbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken sind jederzeit möglich.

(3) Störungen bei Dritten, insbesondere bei den öffentlichen Datenquellen, bei Stripe oder bei Netz- und Infrastrukturanbietern, sowie höhere Gewalt hat der Anbieter nicht zu vertreten.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die Daten, die der Kunde in der Anwendung verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Annahme dieser Nutzungsbedingungen geschlossen; eines gesonderten Abschlusses bedarf es nicht.

(2) Verarbeitet der Kunde in der Anwendung Daten seiner eigenen Kunden in deren Auftrag, stellt er sicher, dass er den Anbieter als weiteren Auftragsverarbeiter einsetzen darf.

(3) Für die Verarbeitung, für die der Anbieter selbst verantwortlich ist, gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Rechte

(1) Alle Rechte an der Anwendung, einschließlich Software, Gestaltung, Marken und Dokumentation, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, die Anwendung im Rahmen seines Tarifs zu nutzen.

(2) Die Rechte an den vom Kunden eingegebenen Daten verbleiben beim Kunden. Er räumt dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Rechte ein, die Daten zu speichern, zu verarbeiten und an die vom Kunden bestimmten Empfänger zu übermitteln. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, etwa zum Training von KI-Modellen, findet nicht statt.

(3) Die Daten aus öffentlichen Quellen unterliegen den Lizenzen ihrer Herausgeber (u. a. CC BY 4.0 für die GitHub Advisory Database und deps.dev). Die Quellen sind in der Anwendung unter „Datenquellen & Lizenzen“ aufgeführt.

§ 12 Sperrung

(1) Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen § 7 bestehen, eine Gefahr für die Sicherheit oder Stabilität der Anwendung oder anderer Kunden abgewendet werden muss oder eine rechtliche Pflicht dies verlangt.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, soweit möglich vorab, und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.

§ 13 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem er ein laufendes Abonnement kündigt (§ 5 Abs. 4) und anschließend sein Konto bzw. die Organisation in der Anwendung löscht.

(2) Der Anbieter kann den Vertrag über den Tarif Free mit einer Frist von zwei Wochen und ein bezahltes Abonnement mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Für bereits bezahlte Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Kündigung erhält der Kunde eine anteilige Erstattung.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen § 7 vor.

(4) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht. Auf Wunsch stellt der Anbieter die Daten zuvor in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung je Vertragsjahr der Höhe nach begrenzt auf den höheren der folgenden Beträge: (a) das Dreifache der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütung oder (b) 10.000 €. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass dieser Betrag den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden abdeckt.

(4) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die darauf beruhen, dass eine Schwachstelle von den öffentlichen Quellen nicht, verspätet oder unzutreffend gemeldet wurde (§ 3).

(6) Die Haftung für den Tarif Free ist – außer in den Fällen des Absatzes 1 – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(7) Ansprüche nach Art. 82 DSGVO und sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

§ 15 Freistellung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten nach § 7 oder § 8 beruhen, insbesondere auf der Überwachung von Systemen ohne Berechtigung.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab. Ein Anerkenntnis oder Vergleich zulasten des Kunden bedarf dessen Zustimmung.

§ 16 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, technischer oder sicherheitsbezogener Erfordernisse oder einer Änderung der Leistungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter den Admins der Organisation mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, mit Angabe der Änderungen und ihrer Gründe. Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; für bereits bezahlte Zeiträume danach erhält er eine anteilige Erstattung.

(3) Bedarf eine Änderung nach Gesetz oder ihrer Bedeutung der ausdrücklichen Zustimmung, wird sie erst mit dieser wirksam. Schweigen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Mainz. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Diese Nutzungsbedingungen liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.